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   BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72   

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https://dejure.org/1973,5694
BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72 (https://dejure.org/1973,5694)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72 (https://dejure.org/1973,5694)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72 (https://dejure.org/1973,5694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kosten des Verfahrens bei Rücknahme der Klage - Zulässigkeit der Beschwerde bei Untätigkeit des Ehrengerichtshofs - Pflicht zur Tragung der Kosten des Verfahrens - Begehren um Zulassung beim Kammergericht - Berufsrecht der Anwälte

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72
    Die Entscheidung, daß aus diesen Gründen die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist, kann der Senat ohne vorausgegangene mündliche Verhandlung treffen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69

    Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72
    In einem Fall, in dem nur über die Pflicht zur Tragung der (in mäßiger Höhe angefallenen) Kosten des Verfahrens und über die Festsetzung des Geschäftswertes entschieden worden ist, ist auch in einem Verfahren gemäß § 223 Abs. 3 Satz 2 BRAO die sofortige Beschwerde nicht in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO zulässig (BGH NJW 1970, 199 = EGE XI 4).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 17/77

    Anspruch eines bei einem anderen Amtsgericht oder Landgericht zugelassenen

    Denn nur gegen eine ergangene Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen ein vermeintliches oder selbst ein tatsächlich gegebenes Untätigbleiben kann das im Rechtsmittelzug übergeordnete Gericht angerufen werden (Senatsbeschluß vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72).
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 5/80

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschluss des Ehrengerichtshofs -

    Der Bundesgerichtshof hat die Aufzählung in Absatz 1, die den vorliegenden Fall nicht ausdrücklich erfaßt, als abschließend angesehen (Beschluß vom 10. Mai 1971 - AnwZ (B) 5/71) und - anders als bei einem auf § 223 BRAO gegründeten Anfechtungsverfahren (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 2/68 = EGE X 61) - eine entsprechende Anwendung auf solche Fälle, verneint (Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76), in denen es nicht unmittelbar und endgültig um die Begründung oder den Verlust der Existenz ging, sondern um Angelegenheiten von geringerer Bedeutung für den Rechtsanwalt, wie beispielsweise die Befreiung von der Residenzpflicht (Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 4/66 = EGE IX 38), die Aussetzung nach § 33 Abs. 2 BRAO (Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77), die Festsetzung der Verfahrenskosten (Beschluß vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 5/65), die Pflicht zur Tragung der Verfahrenskosten und die Festsetzung des Geschäftswertes nach (übereinstimmender) Erledigung der Hauptsache (Beschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72 - und vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 8/77), die Erstattung außergerichtlicher Auslagen (Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 16/78 - m.w.Nachw.; vgl. auch Beschluß vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 10/79).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf

    Mit der Aufhebung dieses Beschlusses wird der Antrag des Antragstellers auf teilweise Aufhebung der Kostenentscheidung gegenstandslos, so daß sich nicht mehr die Frage stellt, ob das Rechtsmittel des Antragstellers überhaupt zulässig war (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 40/82

    Beschwerde gegen die Höhe einer Geschäftswertsfestsetzung - Zulassung zur

    Die Festsetzung des Geschäftswerts ist ein in § 42 BRAO nicht erwähnter Ausspruch, der selbständiger Anfechtung entzogen ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72 und vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81, insoweit in BGHZ 82, 333 [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 23/84

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschluß vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 16/72; Beschluß vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 17 und 29/77, EGE XIV, 70).
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